Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 des Werra-Meißner-Kreises

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 17. September 2021 folgenden Beschluss gefasst:

Der vom Fachbereich Revision geprüfte Jahresabschluss 2019 des Werra-Meißner-Kreises wird gemäß § 52 HKO i. V. m. § 114 Abs. 1 HGO beschlossen und dem Kreisausschuss Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 318.613.944,01 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

ordentlicher Jahresüberschuss:                    + 5.026.500,37 €
außerordentlicher Jahresüberschuss:                + 19.094,68 €
Jahresergebnis                                              + 5.045.595,05 €

Das Jahresergebnis von + 5.045.595,05 € (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) wird gem. § 46 Abs. 3 GemHVO der jeweiligen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Jahresabschluss 2019 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises wird gem. § 114 HGO und auf der Grundlage der Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. März 2020 auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises veröffentlicht. Den Jahresabschluss können Sie hier einsehen.

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom   11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.


Eschwege, den 29. September 2021

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

gez. Reuß
Landrat