Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 22. September 2025 folgenden Beschluss gefasst:

Der von der Stabstelle Revision geprüfte Jahresabschluss 2023 des Werra-Meißner-Kreises wird gemäß § 52 HKO i. V. m. § 114 Abs. 1 HGO beschlossen und dem Kreisausschuss Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 346.667.093,51 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

ordentlicher Jahresüberschuss:

 + 2.656.078,53 €

außerordentlicher Jahresüberschuss:

+    59.169,05 €

Jahresergebnis

+ 2.715.247,58 €

Der Jahresüberschuss von + 2.656.078,53 € im ordentlichen Ergebnis wird gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Jahresüberschuss von + 59.169,05 € im außerordentlichen Ergebnis wird zunächst gemäß § 25 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO als Ausgleich des aus 2022 vorgetragenen Fehlbetrages von - 444.448,95 € verwendet. Der verbleibende außerordentliche Fehlbetrag in Höhe von - 382.279,90 € wird gemäß § 25 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss 2023 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises ist gem. § 114  Abs. 2 HGO mindestens für ein Jahr auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises veröffentlicht. Den Jahresabschluss können Sie hier einsehen.

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom  11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Feburar 2023 (GVBl. S. 90,93), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.

Eschwege, den    09. Februar 2026                             

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

gez. Nicole Rathgeber

Landrätin