Berufung des Kreisfischereiberaters in den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung

Gemäß § 1 der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiab­gabe vom 19.12.1991 (GVBl. I 1992, S. 12), zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.09.2021 (GVBl. I S. 588), wurde

 

            Herr Johannes Nölker, Am Anger 2, 37276 Meinhard

 

als Mitglied in den Fischerprüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung im Werra-Meißner-Kreis - Untere Fischereibehörde - für die Zeit vom 01.03.2022 bis 07.05.2024 berufen.

 

Eschwege, den 2. März 2022

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

 

gez. N. Rathgeber

Landrätin