Berufung des Kreisfischereiberaters und seines Stellvertreters

Gemäß § 46 Abs. 2 des Fischereigesetzes für das Land Hessen (HFischG) vom 19.12.1990 (GVBl. I S. 776) in der jetzt geltenden Fassung haben wir

 

 

Herrn Lars Renner, Goethestr. 1 a, 37276 Meinhard,

zum ehrenamtlichen Fischereiberater für den

Werra-Meißner-Kreis

 

und

 

Herrn Manfred Westphal, Im Löfflersgrund 3, 37269 Eschwege,

zum ehrenamtlichen stellvertretenden Fischereiberater

für den Werra-Meißner-Kreis

 

 

für die Zeit vom 01.03.2017 bis 28.02.2022 berufen.

 

 

37269 Eschwege, den 28. März 2017

 

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

FD 3.4 – Fischereiwesen

 

gez. Reuß

Landrat