Einleitung einer Finanzhilfeaktion gemäß der Richtlinie für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden verursacht durch Unwetter und Hochwasser im Juni 2013 in den Städten Bad Sooden-Allendorf, Eschwege, Wanfried, Witzen

Zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen in Folge des Unwetters im Juni 2013 im Gebiet um die Städte Bad Sooden-Allendorf, Eschwege, Wanfried, Witzenhausen sowie die Gemeinden Herleshausen und Meinhard gebe ich hiermit gem. der Richtlinie für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden vom 26.08.2008, veröffentlicht im Staatsanzeiger 29/2008 S.1855 im Einvernehmen mit dem für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zuständigen Ministerium die Einleitung einer Finanzhilfeaktion bekannt. 

Die Finanzhilfe kann zur Behebung von Schäden an gewerblichen Betrieben sowie an Gebäuden und Hausrat bei Privatgeschädigten gewährt werden. Landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe können ebenfalls eine Finanzhilfe erhalten. Hierzu läuft parallel auch ein spezielles Hilfsprogramm des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die Finanzhilfe wird denjenigen Geschädigten gewährt, die durch das Schadensereignis unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind und die sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht beseitigen können. Schäden unter 5.000,- € können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Bekanntgabe dieser Finanzhilfeaktion beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1, 37269 Eschwege einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden können. In den Fällen der Gewährung einer Finanzhilfe ist deren bestimmungsgemäße Verwendung nachzuweisen.

Die Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel als Anlage zu der Elementarschadensrichtlinie (www.rp-kassel.hessen.de -> Sicherheit & Ordnung -> Kommunen/Sparkassen -> Downloads). 

Weitere Informationen und Anträge erhalten Gewerbetreibende und Privatgeschädigte über den Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 3, Herrn Naumann (Tel: 05651-302 3321) und Herrn Lorbach (Tel. 05651-302 3342). Landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe wenden sich bitte an Herrn Müller-Lang (Tel. 05651-302 4820) oder Herrn Noll (Tel. 05651-302 4830). Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.30 Uhr bis
12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Kassel, den 02. Juni 2013

Dr. Lübcke
Regierungspräsident


Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel