Entwurf der 1. Nachtragssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haushaltsjahr 2020

Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen, der in der Kreistagssitzung am 21. September 2020 vorgelegt wurde, wird gem. § 97 Abs. 5 HGO und auf der Grundlage der Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. März 2020 auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises veröffentlicht. Den Entwurf können Sie hier einsehen.

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom   30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.


Eschwege, den 22. September 2020


Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

gez. Reuß
Landrat