Fischerprüfung

Beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Untere Fischereibehörde – wird

                        am Dienstag, den 8. Dezember 2020

die Prüfung zur Erlangung des Fischereischeines durchgeführt.

Antragsvordrucke auf Zulassung zur Fischerprüfung können angefordert werden unter 05651/302-3342 und Jens.Lorbach@Werra-Meissner-Kreis.de.

Die Anträge sind - vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Anlagen - spätestens bis 10. November 2020 einzureichen.

 

Die Prüfungsgebühr beträgt 40,00 Euro. Diese ist ebenfalls spätestens 4 Wochen vor den Prüfungsterminen an die Kreiskasse des Werra-Meißner-Kreises,

IBAN Nr. DE04 5225 0030 0000 0013 47 bei der Sparkasse Werra-Meißner

(BIC HELADEF1ESW) mit Angabe des Verwendungszweckes „Fischerprüfung“, Sachkonto 5101003, zu überweisen.

 

Den Anträgen sind beizufügen:

  1. Führungszeugnis
  2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Verbandes Hessischer Fischer e. V. nach § 4 der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe

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Bescheinigung der Fishing King GmbH und des Verbandes Hessischer Fischer   e. V. über die erfolgreiche Teilnahme am Online-Vorbereitungskurs und die Bescheinigung des Verbandes Hessischer Fischer e. V. über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praxistag zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung

  1. Quittung über die überwiesene/eingezahlte Prüfungsgebühr
  2. Bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters

 

Die zur Prüfung zugelassenen Antragsteller werden von uns zur Teilnahme an der Prüfung schriftlich eingeladen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen nicht zugelassen werden dürfen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorgelegt haben.

 

Eschwege, den 25. August 2020

 

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

 

gez. Reuß

Landrat