Fischerprüfung

Beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Untere Fischereibehörde – wird 

am Dienstag, den 03. Dezember 2013
um 09.00 Uhr und um 13.30 Uhr

die Prüfung zur Erlangung des Fischereischeines durchgeführt.

Antragsvordrucke auf Zulassung zur Fischerprüfung können bei unserer Dienststelle (Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, Zimmer 2.14) angefordert/abgeholt werden.

Die Anträge sind - vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Anlagen - spätestens bis 06. November 2013 einzureichen.

Die Prüfungsgebühr beträgt 30,00 Euro. Diese ist ebenfalls spätestens 4 Wochen vor den Prüfungsterminen an die Kreiskasse, Kto.-Nr. 1347 bei der Sparkasse Werra-Mei߬ner, BLZ 522 500 30, mit Angabe des Verwendungszweckes „Fischerprüfung“, Sach¬konto 5101003, zu überweisen.

Den Anträgen sind beizufügen:
1. Führungszeugnis
2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbandes Hessen e. V. nach § 4 der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe
3. Quittung über die überwiesene/eingezahlte Prüfungsgebühr
4. Bei minderjährigen Antragstellern: Amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (beider Elternteile)

Die zur Prüfung zugelassenen Antragsteller werden von uns zur Teilnahme an der Prüfung schriftlich eingeladen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen nicht zugelassen werden dürfen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorgelegt haben.

Der Lehrgang zur staatlichen Fischerprüfung beginnt am

Mittwoch, 04. September 2013 um 19.30 Uhr,

im Anglerheim des Angelsportvereins Esch¬wege, Leuchtbergstr. 19 a. Koordinator ist Herr Manfred Westphal, Löfflersgrund 3, 37269 Eschwege (Tele¬fon: 05651/2301).

Eschwege, den 13.05.2013

WERRA-MEISSNER-KREIS
Der Kreisausschuss
FD 3.4 - Fischereiwesen

Reuß, Landrat