Fischerprüfung

Beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Untere Fischereibehörde – wird

am Donnerstag, den 12. Juni 2014
um 09:00 Uhr und um 13:30 Uhr

die Prüfung zur Erlangung des Fischereischeines durchgeführt.

Antragsvordrucke auf Zulassung zur Fischerprüfung können bei unserer Dienststelle (Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, Zimmer 2.14) angefordert/abgeholt werden.

Die Anträge sind - vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Anlagen - spätestens bis 16. Mai 2014 einzureichen.

Die Prüfungsgebühr beträgt 30,00 Euro. Diese ist ebenfalls spätestens 4 Wochen vor den Prüfungsterminen an die Kreiskasse, IBAN Nr. DE04 5225 0030 0000
0013 47 bei der Sparkasse Werra-Meißner, BIC HELADEF1ESW, mit Angabe des Verwendungszweckes „Fischerprüfung“, Sachkonto 5101003, zu überweisen.

Den Anträgen sind beizufügen:
1.    Führungszeugnis
2.    Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbandes Hessen e. V. nach § 4 der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe
3.    Quittung über die überwiesene/eingezahlte Prüfungsgebühr
4.    Bei minderjährigen Antragstellern: Amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (beide Elternteile)

Die zur Prüfung zugelassenen Antragsteller werden von uns zur Teilnahme an der Prüfung schriftlich eingeladen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen nicht zugelassen werden dürfen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorgelegt haben.

Der Lehrgang zur staatlichen Fischerprüfung beginnt am

Mittwoch, den 12. März 2014 um 19:30 Uhr,

im Anglerheim des Angelsportvereins Eschwege, Leuchtbergstr. 19 a. Koordinator ist Herr Manfred Westphal, Löfflersgrund 3, 37269 Eschwege (Telefon: 05651/2301).

Eschwege, den 14.01.2014

WERRA-MEISSNER-KREIS
Der Kreisausschuss
FD 3.4 - Fischereiwesen
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Reuß, Landrat