Fischerprüfung

Beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Untere Fischereibehörde – wird

 

am Dienstag, den 3. Dezember 2019

um 09:00 Uhr und um 13:00 Uhr

 

die Prüfung zur Erlangung des Fischereischeines durchgeführt.

 

Antragsvordrucke auf Zulassung zur Fischerprüfung können bei unserer Dienststelle (Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, Zimmer 2.14) angefordert/abgeholt werden.

 

Die Anträge sind - vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Anlagen - spätestens bis 5. November 2019 einzureichen.

 

Die Prüfungsgebühr beträgt 40,00 Euro. Diese ist ebenfalls spätestens 4 Wochen vor den Prüfungsterminen an die Kreiskasse des Werra-Meißner-Kreises,

IBAN Nr. DE04 5225 0030 0000 0013 47 bei der Sparkasse Werra-Meißner

(BIC HELADEF1ESW) mit Angabe des Verwendungszweckes „Fischerprüfung“, Sachkonto 5101003, zu überweisen.

 

Den Anträgen sind beizufügen:

1.  Führungszeugnis

2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbandes Hessen e. V. nach § 4 der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe

3.  Quittung über die überwiesene/eingezahlte Prüfungsgebühr

4.  Bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters

 

Die zur Prüfung zugelassenen Antragsteller werden von uns zur Teilnahme an der Prüfung schriftlich eingeladen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen nicht zugelassen werden dürfen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorgelegt haben.

 

Der Lehrgang zur staatlichen Fischerprüfung beginnt am

 

Mittwoch, den 4. September 2019 um 19:30 Uhr,

 

im Anglerheim des Angelsportvereins Eschwege e. V., Leuchtbergstr. 19 a, 37269 Eschwege, Telefon 05651/3627 (mittwochs von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr). Ansprechpartner ist Herr Lars Renner (Telefon: 0174/7884695).

 

 

Eschwege, den 3. Juni 2019

 

WerRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

 

gez. Reuß

Landrat