Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 des Werra-Meißner-Kreises

I.

Haushaltssatzung 2026

des

Werra-Meißner-Kreises

 

Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I  S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat der Kreistag am 3. Februar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

 

im Ergebnishaushalt

 

          im ordentlichen Ergebnis                                                                                      

          mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                220.261.231   EUR

          mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                     236.562.563   EUR

 

          mit einem Saldo von                                                                           - 16.301.332   EUR

 

 

          im außerordentlichen Ergebnis                                                                              

          mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                          4.000   EUR

          mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                     0   EUR

 

          mit einem Saldo von                                                                                     4.000   EUR

 

 

          mit einem Fehlbedarf von                                                                  16.297.332   EUR

 

im Finanzhaushalt

 

          mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen                                       

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                - 11.696.242   EUR

 

                                                                                                                           

          und dem Gesamtbetrag der 

          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                2.335.035   EUR

          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                             13.964.200   EUR

          

          mit einem Saldo von                                                                           - 11.629.165   EUR

 

 

          Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                          12.152.000   EUR

          Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                         10.608.355   EUR

          mit einem Saldo von                                                                              1.543.645   EUR

 

          mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf

          des Haushaltsjahres 2026 von                                                             21.781.762 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 12.152.000 EUR festgesetzt. 

 

Nach § 103 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 HKO überträgt der Kreistag die Entscheidung über die Aufnahme und die Kreditbedingungen auf den Kreisausschuss. 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.914.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 60.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 37,96 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 15,21 v. H. festgesetzt. 

 

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage werden mit je einem Zwölftel der Jahresbeträge am 12. eines jeden Monat fällig.

 

Der Hebesatz für die Kreisumlage des Forstgutsbezirks Kaufunger Wald (gemeindefreies Grundstück) wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 56 v. H. festgesetzt.

 

§ 6

 

Es gilt das vom Kreistag am 8. Dezember 2025 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

§ 7

 

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 8. Dezember 2025 beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

(1)        Der Kreistag muss erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorher zustimmen (§ 52 Abs. 1 HKO i. V. mit § 100 HGO). Bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen können die Landrätin als Finanzdezernentin oder der Kreisausschuss die Zustimmung zur Leistung nach den nachstehenden Reglungen erteilen:

            

  1. Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 25.000 EUR. Sie bedürfen der vorherigen Zustimmung der Landrätin.

  2. Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 25.000 EUR bis 250.000 EUR. Sie bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kreisausschusses.

  3. Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 250.000 EUR bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kreistages.

 

(2)        Als im Umfang erheblich im Sinne des § 12 Abs. 1 GemHVO gelten Investitionen mit einem
voraussichtlichen Volumen von mehr als 1 Mio. €.

 

(3)        Als im Umfang erheblich im Sinne des § 12 Abs. 3 GemHVO gelten Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen und vergleichbare Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Volumen
von mehr als 500.000 €.

 

Eschwege, 5. Februar 2026                                                                  

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

gez. Rathgeber

Landrätin

 

 

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 97a, 102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Abweichen von der Vorgabe zum Haushaltsausgleich, zu den Festsetzungen in §§ 2 bis 4, zum Haushaltssicherungskonzept wurde erteilt.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 97 a HGO für

1.     die Abweichung von der Vorgabe zum Haushaltsausgleich in der Planung nach § 92 Abs. 5 Ziffer 1 und 2 der Hessischen Gemeindeordnung für den Ergebnis- und Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026 des Werra-Meißner-Kreises

2.     die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--12.152.000 EUR--

(in Worten: „Zwölf Millionen einhundertzweiundfünfzigtausend Euro“)

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

3.     die Inanspruchnahme des in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--5.914.000 EUR--

(in Worten: „Fünf Millionen neunhundertvierzehntausend Euro“)

gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung. 

4.     die Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

--60.000.000 EUR--

(in Worten: “Sechzig Millionen Euro“)

       gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

5.     das gemäß § 6 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossene Haushaltssicherungskonzept § 92a der Hessischen Gemeindeordnung.

 

 

0030-Z5-033c08-00014#2025-00001                         Kassel, 05. März 2026

Regierungspräsidium Kassel

gez. Weinmeister

Regierungspräsident

 

III.

Der Haushaltsplan wird mindestens für die Dauer seiner Gültigkeit auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises unter https://www.werra-meissner-kreis.de/fachbereiche-einrichtungen/fb-2-finanzmanagement/21-finanzplanung-und-steuerung-controlling-beteiligungsmanagement-und-zentrale-vergabestelle/haushaltsplan veröffentlicht.

Eschwege, 11. März 2026

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

gez. Rathgeber

Landrätin