Haushaltssatzung 2013 des Werra-Meißner-Kreises

Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. S. 786, 794), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. S. 786), hat der Kreistag am 8. Februar 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 115.592.328 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 123.446.636 EUR


im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 5.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR

mit einem Fehlbedarf von 7.849.308 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - 6.840.837 EUR


und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.076.225 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.722.940 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.862.140 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.813.595 EUR

mit einem Finanzmittelfehlbedarf von - 7.439.007 EUR

festgesetzt.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2013 zur Finanzierung von In-vestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.862.140 EUR fest-gesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. A, in Höhe von 0 EUR und Abt. B in Höhe von 767.000 EUR enthalten.

Nach § 103 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 HKO überträgt der Kreistag die Entschei-dung über die Aufnahme und die Kreditbedingungen auf den Kreisausschuss.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2013 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.047.600 EUR festgesetzt.


§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 90.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 37,1 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 19,9 v. H. festgesetzt.

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage werden mit je einem Zwölftel der Jahresbeträ-ge am 12. eines jeden Monat fällig.

Der Hebesatz für die Kreisumlage des Forstgutsbezirks Kaufunger Wald (gemeindefreies Grund-stück) wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 85 v. H. festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO bis zur Höhe von 10.000 € wird auf den Landrat übertragen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 100 HGO.

Eschwege, 12. Februar 2013


Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

R e u ß

Landrat


II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §§ 2 bis 4 wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung

1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--1.862.140 EUR

(in Worten: “Eine Million achthundertzweiundsechzigtausendeinhundertvierzig Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung


2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--2.047.600 EUR

(in Worten: “Zwei Millionen siebenundvierzigtausendsechshundert Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung


3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von

--90.000.000 EUR

(in Worten: “Neunzig Millionen Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

Dieser genehmigte Höchstbetrag würde sich in dem Umfang reduzieren, wie Mittel aus dem Schutzschirm zur Ablösung von Kassenkrediten eingesetzt werden.

15.2 - 33 e 02-15 Kassel, 2. Mai 2013
Regierungspräsidium Kassel

Dr. Lübcke
(Regierungspräsident)


III.


Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO zur Einsichtnahme vom 21. bis 29. Mai 2013 (außer 25. und 26. Mai 2013) während der Dienststunden im Kreisgebäude in Eschwege, Schloß-platz 9 (Zimmer Nr. 201), öffentlich aus.


Eschwege, 7. Mai 2013 Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

R e u ß

Landrat