I. Haushaltssatzung 2012 des Werra-Meißner-Kreises

Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. S. 786, 794), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I  S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. S. 786), hat der Kreistag am 27. Februar 2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

im Ergebnishaushalt

    im ordentlichen Ergebnis   
    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf    114.129.630    EUR
    mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    126.311.850    EUR


    im außerordentlichen Ergebnis   
    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf    4.000    EUR
    mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    0    EUR

    mit einem Fehlbedarf von    12.178.220    EUR

im Finanzhaushalt

    mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen   
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     - 13.278.649    EUR

   
    und dem Gesamtbetrag der
    Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     5.028.700    EUR
    Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf     5.702.285    EUR

    Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    1.888.285    EUR
    Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    1.797.495    EUR
   
    mit einem Finanzmittelfehlbedarf von     - 13.861.444  EUR

festgesetzt.

 
§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von In-vestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.888.285 EUR fest-gesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. A, in Höhe von 0 EUR und Abt. B in Höhe von 767.000 EUR enthalten.

Nach § 114j Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 HKO überträgt der Kreistag die Entschei-dung über die Aufnahme und die Kreditbedingungen auf den Kreisausschuss.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 90.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 35,1 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 21,4 v. H. festgesetzt.

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage werden mit je einem Zwölftel der Jahresbeträ-ge am 12. eines jeden Monat fällig.

Der Hebesatz für die Kreisumlage des Forstgutsbezirks Kaufunger Wald (gemeindefreies Grund-stück) wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 85 v. H. festgesetzt.


§ 6

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.


§ 7

Die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 114g HGO bis zur Höhe von 10.000 € wird auf den Landrat übertragen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 114g HGO.

Eschwege,  28. Februar 2012        


    Werra-Meißner-Kreis
    Der Kreisausschuss

    R e u ß

    Landrat


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II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht.

Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 114j und 114i der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festset-zungen in §§ 2 und 4 wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung

1.    zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--1.888.285 EUR

(in Worten: “Eine Million achthundertachtundachtzigtausendzweihundertfünf-undachtzig Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Hessischen Gemeindeordnung


2.    zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehenen Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von

--90.000.000 EUR

(in Worten: “Neunzig Millionen Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung




15.2 - 33 e 02-15    Kassel,  22. Mai 2012
        Regierungspräsidium Kassel
   
    Dr. Lübcke
    (Regierungspräsident)










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III.


Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO zur Einsichtnahme vom 11. Juni 2012 bis 19. Juni 2012 (außer 16. und 17. Juni 2012) während der Dienststunden im Kreisgebäude in Eschwe-ge, Schloßplatz 9 (Zimmer Nr. 201), öffentlich aus.


Eschwege,   29. Mai 2012     Werra-Meißner-Kreis
    Der Kreisausschuss
                    
      R e u ß

                                        Landrat