I. NACHTRAGSSATZUNG 2024 des Werra-Meißner-Kreises

I.

 

I. NACHTRAGSSATZUNG 2024

des

Werra-Meißner-Kreises

 

Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I  S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat der Kreistag am 11. November 2024 folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden

 

  

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

  

EUR

EUR

einschl. des Nachtrags

    

 

 

    

gegenüber

auf nunmehr

    

bisher EUR

EUR festgesetzt

a)im Ergebnishaushalt    
 beim ordentlichen

 

 

 

 

 Ergebnis

 

 

 

 

 die Erträge

4.620.505

0

198.669.828

203.290.333

 die Aufwendungen

14.742.400

0

213.166.092

227.908.492

 der Saldo

0

10.121.895

- 14.496.264

- 24.618.159

  

 

 

 

 

 beim außerordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 die Erträge

0

0

4.000

4.000

 die Aufwendungen

0

0

0

0

 der Saldo

0

0

4.000

4.000

  

 

 

 

 

b)im Finanzhaushalt

 

 

 

 

 aus laufender

 

 

 

 

 Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

 der Saldo der

 

 

 

 

 Einzahlungen und

 

 

 

 

 Auszahlungen

0

9.984.804

- 9.493.644

- 19.478.448

  

 

 

 

 

 aus Investitionstätigkeit

 

 

 

 

 die Einzahlungen

5.000

0

5.021.550

5.026.550

 die Auszahlungen

5.000

0

17.043.110

17.048.110

 der Saldo

0

0

- 12.021.560

- 12.021.560

 

 

 

 

 

 

 

 aus

 

 

 

 

 Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 die Einzahlungen

5.100.000

0

12.493.445

17.593.445

 die Auszahlungen

0

0

10.106.305

10.106.305

 der Saldo

5.100.000

0

2.387.140

7.487.140

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.493.445 EUR um 5.100.000 EUR erhöht und damit auf 17.593.445 EUR neu festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Programm Digitalpakt Schule von 198.355 EUR enthalten.

 

Bei der Erhöhung des Kreditbetrages handelt es sich im die teilweise Neuveranschlagung der nicht in Anspruch genommenen und inzwischen erloschenen Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2022.

 

Nach § 103 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 HKO überträgt der Kreistag die Entscheidung über die Aufnahme und die Kreditbedingungen auf den Kreisausschuss.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 9.600.358 EUR um 60.000 EUR erhöht und damit auf 9.660.358 EUR neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 10.000.000 EUR um 20.000.000 EUR erhöht und damit auf 30.000.000 EUR neu festgesetzt. 

 

§ 5

 

Die bisher festgesetzten Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Es gilt das vom Kreistag am 11. November 2024 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

§ 7

 

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 11. November 2024 beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Die bisherigen Regelungen werden nicht geändert.

 

 

 

Eschwege, 12. November 2024                                                                   

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

 

gez. Rathgeber

Landrätin

 

 

 

II.

 

Die vorstehende I. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §§ 2, 3 und 4 sowie für die Abweichungen zum Haushaltsausgleich und zum Haushaltssicherungskonzept wurden am 27. November 2024 und 03. Dezember 2024 erteilt.

 

Sie haben folgenden Wortlaut:

 

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97 a HGO

 

Zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 

 

                                               --30.000.000 EUR--

 

                        (in Worten: „Dreißig Millionen Euro“)

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung. 

            

Z5-33c 08/24-2017/15                                          Kassel, 27. November 2024

                                                                              Regierungspräsidium Kassel

                                                                              

Im Auftrag
Tampe

                                                                                                          

 

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97 a HGO

 

  1.     für die Abweichung von der Vorgabe zum Haushaltsausgleich in der Planung nach § 92 Abs. 5

    Ziffer 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 des Werra-Meißner-Kreises

 

 

2.    zur Aufnahme der in § 2 der I. Nachtragssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

 

--17.395.090 EUR--

 

(in Worten: „Siebzehn Millionen dreihundertfünfundneunzigtausendneunzig Euro“)

 

       gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

       

       Hinzu kommen Kreditaufnahmen in Höhe von 198.355 €, die im Rahmen des Digitalpaktes Schule nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur und zur Änderung des Gesetzes zur Neugliederung der staatlichen Schulaufsicht gemäß § 94 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c HGO als in der Haushaltssatzung festgesetzt und nach § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Satz 1 HGO als genehmigt gelten.

 

 

3.    zur Inanspruchnahme des in § 3 der vorgenannten Nachtragshaushaltssatzung für das                  Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigun-           gen in Höhe von 

--9.660.358 EUR--

 

(in Worten: „Neun Millionen sechshundertsechzigtausenddreihundertachtundfünfzig Euro“)

 

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung, 

 

 

4.    für die das Haushaltsjahr 2024 erteilte Genehmigung gemäß § 50 Abs. 6 Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Hessisches Finanzausgleichsgesetz – HFAG) vom 23. Juli 2015 (GVBl. S. 298), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 12.12.2022 (GVBl. S. 750) zur Festsetzung 

 

  • des Hebesatzes für die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 auf 33,96 v. H., sowie

  • des Zuschlags zur Kreisumlage (Schulumlage) für das Haushaltsjahr 2024 auf 16,49 v. H 

 

bleibt unverändert.

 

5.    für das gemäß § 6 der vorgenannten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossene Haushaltssicherungskonzept gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 92 a Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

 

Z5-33c 08/24-2017/15                                          Kassel, 03. Dezember 2024

                                                                              Regierungspräsidium Kassel

                                                                              

                                                                       Weinmeister

                                                                                     (Regierungspräsident)

 

 

 

III.

 

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 2. Januar 2025 bis 10. Januar 2025 (außer 4. und 5. Januar 2025) während der Dienststunden im Dienstgebäude in Eschwege-Oberhone, Honer Straße 49 (Zimmer Nr. 261), öffentlich aus. Hinweis: Die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.werra-meissner-kreis.de/fachbereiche-einrichtungen/fb-2-finanzmanagement/21-finanzplanung-und-steuerung-controlling-beteiligungsmanagement-und-zentrale-vergabestelle/haushaltsplan

einzusehen.

 

Eschwege, 10. Dezember 2024

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

 

gez. Rathgeber

Landrätin

 

 

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