I. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2019 einschließlich des Genehmigungstextes der Aufsichtsbehörde und dem Hinweis auf die öffentliche Auslegung gem. § 97 Abs. 5 HGO

I.

I. NACHTRAGSSATZUNG 2019

des

Werra-Meißner-Kreises

 

Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I  S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), hat der Kreistag am 4. November 2019 folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

 

 

EUR

EUR

einschl. des Nachtrags

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gegenüber

auf nunmehr

 

 

 

 

bisher EUR

EUR festgesetzt

 

 

 

 

 

 

a)

im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

beim ordentlichen

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

die Erträge

1.599.504

0

156.264.832

157.864.336

 

die Aufwendungen

1.592.651

0

152.092.482

153.685.133

 

der Saldo

6.853

0

4.172.350

4.179.203

 

 

 

 

 

 

 

beim außerordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 

die Erträge

0

0

4.000

4.000

 

die Aufwendungen

0

0

0

0

 

der Saldo

0

0

4.000

4.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

aus laufender

 

 

 

 

 

Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

 

der Saldo der

 

 

 

 

 

Einzahlungen und

 

 

 

 

 

Auszahlungen

6.853

0

7.368.156

7.375.009

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitionstätigkeit

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

145.200

0

10.582.918

10.728.118

 

die Auszahlungen

639.180

0

17.714.141

18.353.321

 

der Saldo

-493.980

0

- 7.131.223

- 7.625.203

 

 

 

 

 

 

 

 

aus

 

 

 

 

 

Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

493.980

0

7.611.198

8.105.178

 

die Auszahlungen

0

0

7.604.580

7.604.580

 

der Saldo

493.980

0

6.618

500.598

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.611.198 EUR um 493.980 EUR erhöht und damit auf 8.105.178 EUR neu festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP I) von 144.250 EUR und aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP II) von 1.064.955 EUR enthalten.

 

Nach § 103 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 HKO überträgt der Kreistag die Entscheidung über die Aufnahme und die Kreditbedingungen auf den Kreisausschuss.

 

§ 3

 

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.312.125 EUR um 500.000 EUR vermindert und damit auf 2.812.125 EUR neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

 

Der Landrat bzw. der Vertreter im Amt wird ermächtigt, die zur Sicherstellung der Liquidität des Kreises erforderlichen Kassenkredite aufzunehmen. Die Ermächtigung gilt auch für Kassenkredite, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt.

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Festsetzung der von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu zahlenden Schulumlage wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 16,41 % um 0,08 % vermindert und damit auf 16,33 % neu festgesetzt. Der Hebesatz für die Kreisumlage wird nicht geändert.

 

Der Hebesatz für die Kreisumlage des Forstgutsbezirks Kaufunger Wald wird nicht geändert.

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

 

§ 7

 

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Nachtragshaushaltsplans am 4. November 2019 beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Die bisherigen Regelungen werden nicht geändert.

 

 

Eschwege,  6. November 2019                                                         Werra-Meißner-Kreis

                                                                                                           Der Kreisausschuss

 

                                                                                                                      R e u ß

 

   

II.

 

Die vorstehende I. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §§ 2 bis 4 wurde erteilt.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97 a HGO

 

1.    zur Aufnahme der in § 2 der I. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

 

--6.895.973 EUR

 

(in Worten: „Sechs Millionen achthundertfünfundneunzigtausendneunhundertdreiundsiebzig Euro“)

 

      gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

      

     Hinzu kommen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.209.205 € EUR, die im Rahmen des § 11 Abs. 2 des „Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm und zur Änderung von Rechtsvorschriften“ nach § 94 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b der Hessischen Gemeindeordnung in der Haushaltssatzung als festgesetzt und nach § 103 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung als genehmigt gelten.

 

 

2.  zur Inanspruchnahme des in § 3 der vorgenannten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

--2.812.125 EUR

 

(in Worten: „Zwei Millionen achthundertzwölftausendeinhundertfünfundzwanzig Euro“)

 

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 102  Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,

 

 

3.  zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von

 

--10.000.000 EUR

 

(in Worten: „Zehn Millionen Euro“)

 

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

 

 

RPKS - Z5-33c 08/24-2017/8                               Kassel,  22. November 2019

                                                                              Regierungspräsidium Kassel

                                                                             

                                                                       Klüber

                                                                                     (Regierungspräsident)

 

 

III.

 

Die I. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO zur Einsichtnahme vom 12. Dezember bis 20. Dezember 2019 (außer 14. und 15. Dezember 2019) während der Dienststunden im Kreisgebäude in Eschwege-Oberhone, Honer Straße 49 (Zimmer Nr. 261), öffentlich aus.

 

 

Eschwege, 2. Dezember 2019                                                  Werra-Meißner-Kreis

                                                                                                    Der Kreisausschuss

                                                                                                                                                        

                                                                                                              R e u ß

 

                                                                                                             Landrat