I. Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes „Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner“

Aufgrund des § 115 Abs 3 Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. S 786) und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989  (GVBl. S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. S. 786,800) hat der Kreistag am 12.12.2014  folgende Feststellung getroffen:

      1.      Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 wird                                        

              1.1.   für die Sparte Jugend-Freizeit

                        im Erfolgsplan in den Erträgen auf   1.117.180,00 €

                       in den Aufwendungen auf                   956.810,00 €

              1.2.   für die Sparte Volkshochschule

                        im Erfolgsplan in den Erträgen auf    2.566.250,00 €

                       in den Aufwendungen auf                 2.640.250,00 €

                       

1.3      im Vermögensplan für beide Sparten

 in den Einnahmen auf          334.100,00 €              
in den Ausgaben auf           334.100,00 €

                         festgesetzt.

 2.    Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 0,00 € festgesetzt.

 

     3.     Der Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite wird auf   400.000,00 € festgesetzt.

 

     4.     Es gilt die vom Kreistag am 12.12.2014  beschlossene Stellenübersicht.

 

Eschwege, 12. Dezember 2014     
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Stefan G. Reuß
Landrat

 II.

Der vorstehende Wirtschaftsplan 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §115 Abs.3;     § 102 Abs.4, 103 Abs. 2 und § 105 Abs.2 der Hessischen Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den o.g. Festsetzungen wurden erteilt.

 

Sie haben folgenden Wortlaut:

 

„Hiermit erteile ich die Genehmigung

 

zur Inanspruchnahme des im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner“ für das Wirtschaftsjahr 2015 vorgesehenen Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von

                           400.000 EUR  (in Worten: “Vierhunderttausend  Euro“)

 

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 115 Abs. 3 und § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.“

 

                 15.2 - 33 e 02-15              
                     Kassel, 06. März 2015
                  Regierungspräsidium Kassel

                           Dr. Lübcke                                                                                           (Regierungspräsident)

 

 III.

Der Wirtschaftsplan 2015 liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO zur Einsichtnahme vom 11. Mai 2015 bis zum 20. Mai 2015 während der Dienststunden im Eigenbetrieb „Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner“, Walburger Straße 38, Zimmer Nr. 207, 37213 Witzenhausen öffentlich aus.

 

Witzenhausen,  05.05.2015  
Eigenbetrieb Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner
Matthias Schulze
Betriebsleiter