I. Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes „Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner“


Aufgrund des § 115 Abs. 3 Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. S 786) und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989  (GVBl. S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158,159) hat der Kreistag am 11.12.2015  folgende Feststellung getroffen:

1.      Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 wird                
1.1.   für die Sparte Jugend-Freizeit
         im Erfolgsplan in den Erträgen auf                         1.105.100,00 €
         in den Aufwendungen auf                                         977.390,00 €
1.2.   für die Sparte Volkshochschule
         im Erfolgsplan in den Erträgen auf                          2.897.300,00 €
         in den Aufwendungen auf                                      2.992.580,00 €
        
1.3    im Vermögensplan für beide Sparten
         in den Einnahmen auf                                                683.100,00 €                                                                in den Ausgaben auf                                                  683.100,00 €
         festgesetzt.

2.   Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016 zur Finan-
      zierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 0,00 €
      festgesetzt.

3.   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  wird auf

      190.000,00 € festgesetzt.

4.   Der Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite wird auf

     400.000,00 € festgesetzt.

5.   Es gilt die vom Kreistag am 11. Dezember 2015 beschlossene Stellenübersicht.



Eschwege, 11. Dezember 2015                                       

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

Stefan G. Reuß
Landrat



II.
Der vorstehende Wirtschaftsplan 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §115 Abs.3; § 102 Abs.4, 103 Abs. 2 und § 105 Abs.2 der Hessischen Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den o.g. Festsetzungen wurden erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

„Hiermit erteile ich die Genehmigung

1. zur Inanspruchnahme des im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner“ für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

               190.000 EUR  (in Worten: “Hundertneunzigtausend  Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 115 Abs. 3 und § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung.“

2. zur Inanspruchnahme des im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner“ für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgesehenen Höchstbetrages der Betriebsmittelkredite in Höhe von

               400.000 EUR  (in Worten: “Vierhunderttausend  Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 115 Abs. 3 und § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.“


Z5.2 - 33 e 02-15       

Kassel, 11. März 2016
Regierungspräsidium Kassel
Dr. Lübcke

(Regierungspräsident)

 III.
Der Wirtschaftsplan 2016 liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO zur Einsichtnahme vom 20. ‚April 2016 bis zum 29. April 2016 während der Dienststunden im Eigenbetrieb „Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner“, Walburger Straße 38, Zimmer Nr. 207, 37213 Witzenhausen öffentlich aus.

Witzenhausen,  14.04.2016                                            

Eigenbetrieb Volkshochschule,
Jugend, Freizeit Werra-Meißner

Matthias Schulze

Betriebsleiter