Jagdsteuer für den Werra-Meißner-Kreis bei nicht verpachteten Jagden

Gemäß § 5 der Satzung über die Erhebung einer Jagdsteuer für den Werra-Meißner-Kreis gilt bei nicht verpachteten Jagden als Jagdwert pro Hektar ein sich aus den versteuerten Jahrespachtpreisen aller verpachteten Jagden im Landkreis errechneter Durchschnittsbetrag. Dieser Durchschnittsbetrag ist getrennt nach Hoch- und Niederwildjagden aus den Jagdwerten des vorausgegangen Steuerjahres zu ermitteln und mit Wirkung für die nächsten fünf Steuerjahre abgerundet auf volle Euro festzusetzen, erstmals für das Steuerjahr 1992.

Somit sind für die Steuerjahre 2012 bis 2016 bei nicht verpachteten Jagden folgende Durchschnittsbeträge zugrunde zu legen:

Hochwildjagden    =   13,35 Euro, abgerundet    =   13,00 Euro (wie bisher)
Niederwildjagden    =     6,92 Euro, abgerundet    =     6,00 Euro (wie bisher).

37269 Eschwege, den 10. Juli 2012

WERRA-MEISSNER-KREIS
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