Kreistagssitzung

Der am 27.03.2011 neu gewählte Kreistag des Werra-Meißner-Kreises ist zu seiner ersten Sitzung nach der Wahl für Freitag, den 06.05.2011, 10:00 Uhr, Platz der Normandie 1 (Bürgerhaus), 37287 Wehretal-Reichensachsen eingeladen worden.

Die Tagesordnung lautet:

1 .

Wahl der oder des Vorsitzenden des Kreistages (§ 31 HKO)

 2 .

Wahl der Vertreterinnen oder Vertreter der oder des Vorsitzenden des Kreistages (§ 31 HKO, § 1 der Hauptsatzung für den Werra-Meißner-Kreis)

 3 .

Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers und einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters (§ 32 HKO in Verbindung mit § 61 Abs. 2 HGO, § 3 der Hauptsatzung)

 4 .

Bestellung von Kreistagsabgeordneten als ständige Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner der Niederschriften über die Sitzungen des Kreistages (§ 3 der Hauptsatzung)

 5 .

Beschlussfassung über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kreistagswahl am 27.03.2011 (§ 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes - KWG - und § 57 der Kommunalwahlordnung - KWO -)

 6 .

Wahl der ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten gemäß § 36 und 37a HKO in Verbindung mit § 55 HGO sowie § 2 der Hauptsatzung

 7 .

Feststellung und Berufung der nachrückenden Kreistagsabgeordneten durch die Kreiswahlleiterin

 8 .

Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten gemäß § 40 HKO durch die Kreistagsvorsitzende/den Kreistagsvorsitzenden des Kreistages

 9 .

Bildung der Ausschüsse des Kreistages gemäß § 4 der Hauptsatzung

 10 .

Vorschläge zur Bestellung von 4 Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH

 11 .

Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters und einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen (§ 6 der Satzung)

12 .

Verfahren zur Anhörung der zur Wahl stehenden Personen für den Verwaltungsrat der Sparkasse Werra-Meißner

 13.

Jahresberichte 2010 der Patientenfürsprecherin und des Patientenfürsprechers der Krankenhäuser im Werra-Meißner-Kreis gemäß § 7 Abs. 3 Hessisches Krankenhausgesetz

 14.

Anfragen

 15.

Bericht des Kreisausschusses gemäß § 29 Abs. 3 HKO sowie Bekanntgabe der vom Kreisausschuss genehmigten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 114 g Abs. 1 HGO.

Die Sitzung ist öffentlich.

Eschwege, den 13. April 2011

Der Landrat des Werra-Meißner-Kreises
R e u ß