Ladenöffnungszeiten Bad Sooden-Allendorf


Gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der jetzt geltenden Fassung geben wir hiermit bekannt, dass die Stadt


Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt,


abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 HLöG Verkaufsstellen für die Abgabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für den Kur- und Ausflugsort kennzeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen

in der Zeit vom 06. März 2016 bis 30. Oktober 2016


jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.



37269 Eschwege, den 1. April 2016


WERRA-MEISSNER-KREIS
- Der Kreisausschuss -
FD 3.4 – Gewerbeangelegenheiten -
                                                                 
Reuß, Landrat