Nachmittagssprechzeit der Straßenverkehrsbehörde (Fachdienst 3.5) der Außenstelle in Witzenhausen am Montag, den 18. Februar 2013, entfällt

Am

Montag, den 18. Februar 2013,

entfällt in der Straßenverkehrsbehörde (Fachdienst 3.5) der Außenstelle in Witzenhausen die Nachmittagssprechzeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, sich an die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung in Eschwege zu wenden.

Eschwege, 6. Februar 2013


Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Im Auftrag

gez. Delius
(Ltd. Verwaltungsdirektor)