NACHTRAGSSATZUNG 2016 des Werra-Meißner-Kreises

I. NACHTRAGSSATZUNG 2016 des Werra-Meißner-Kreises

Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), hat der Kreistag am 7. November 2016 folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

§ 1

 

Mit dem Nachtragsplan werden

 


erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

 

EUR

EUR

einschl. des Nachtrags

a)

 

 

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr EUR festgesetzt

im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

beim ordentlichen

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

die Erträge

4.778.324

0

147.397.429

152.175.753

die Aufwendungen

0

408.267

147.143.766

146.735.499

der Saldo

5.186.591

0

253.663

5.440.254

 

 

 

 

 

 

beim außerordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

die Erträge

0

0

4.000

4.000

die Aufwendungen

0

53.500

0

53.500

der Saldo

0

0

4.000

-49.500

 

 

 

 

 

b)

 

 

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

aus laufender

 

 

 

 

Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

der Saldo der

 

 

 

 

Einzahlungen und

 

 

 

 

Auszahlungen

7.864.091

0

-1.569.564

6.294.527

 

 

 

 

 

aus Investitionstätigkeit

 

 

 

 

die Einzahlungen

851.500

0

5.861.125

6.712.625

die Auszahlungen

2.298.060

0

11.437.500

13.735.560

der Saldo

1.446.560

0

-5.576.375

-7.022.935

 

 

 

 

aus

Finanzierungstätigkeit

 

 

die Einzahlungen

6.946.560

0

5.935.800

12.882.360

die Auszahlungen

106.900

0

4.629.315

4.736.215

der Saldo

6.839.660

0

1.306.485

8.146.145

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.935.800 EUR um 6.946.560 EUR erhöht und damit auf 12.882.360 EUR neu festgesetzt. Darin sind Darlehen aus dem Kommunalinvestitionsprogramm von 1.275.500 EUR enthalten. Darüber hinaus ist ein Betrag von 5.500.000 EUR aus der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung des Jahres 2014 in der Gesamtsumme enthalten.

 

Nach § 103 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 HKO überträgt der Kreistag die Entscheidung über die Aufnahme und die Kreditbedingungen auf den Kreisausschuss.

 

 

§ 3

 

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, für die angemeldeten Maßnahmen des Kommunalinvestitionsprogramms Planungsaufträge zu vergeben, durch die Auszahlungen in den Folgejahren entstehen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind bei den angemeldeten Kosten berücksichtigt und werden in den Folgejahren entsprechend veranschlagt.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. Die Ermächtigung für den Landrat oder den Vertreter im Amt gilt auch für Kassenkredite, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt.

 

 

§ 5

 

Die Hebesätze für die Festsetzung der von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreis- und Schulumlage werden nicht geändert.

 

Der Hebesatz für die Kreisumlage des Forstgutsbezirks Kaufunger Wald wird von 85 v. H. um 29 v. H. vermindert und damit auf 56 v. H. neu festgesetzt.

 

§ 6

 

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 7. November 2016 beschlossene Stellenplan.

 

§ 7

 

Die bisherigen Regelungen werden nicht geändert.

Eschwege, 8. November 2016

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

 

gez. R e u ß

Landrat

II.

 

Die vorstehende I. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §§ 2 bis 4 wurde erteilt.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

Hiermit erteile ich die Genehmigung

 

1. zur Aufnahme der in § 2 der I. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

 

--11.606.860,--EUR

 

(in Worten: „Elf Millionen sechshundertsechstausendachthundertsechzig Euro“)

 

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

Hinzu kommen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.275.500 € EUR, die im Rahmen des § 11 Abs. 2 des „Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm und zur Änderung von Rechtsvorschriften“ nach § 94 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b der Hessischen Gemeindeordnung in der Haushaltssatzung als festgesetzt und nach § 103 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung als genehmigt gelten.

 

 

2. zur Inanspruchnahme des in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

--250.000 EUR

 

(in Worten: „Zweihundertfünfzigtausend Euro“)

 

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,

 

 

3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehenen Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von

 

--70.000.000 EUR

 

(in Worten: „Siebzig Millionen Euro“)

 

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

Z 5 - 33 e 02-15

Kassel, 28. November 2016

Regierungspräsidium Kassel

Dr. Lübcke

(Regierungspräsident)

 

III.

Die I. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO zur Einsichtnahme vom 29. Dezember 2016 bis 06. Januar 2017 (außer 31. Dezember und 01. Januar 2017) während der Dienststunden im Kreisgebäude in Eschwege, Schloßplatz 1 (Zimmer Nr. 105), öffentlich aus.

 

Eschwege, 22. Dezember 2016

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

gez. R e u ß

Landrat