Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), Kreisverband Werra-Meißner, Schlierbacher Straße 58, 37235 Hessisch Lichtenau, beabsichtigt die Anlage eines Amphibienbiotops im Gebiet „Im Bärenwinkel“ in der Gemarkung Quentel, Flur 7, Flurstück 12, Stadt Hessisch Lichtenau.

 

Für dieses Vorhaben war nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festzustellen, ob es erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die Umgebung haben kann und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

 

Die allgemeine Vorprüfung des Vorhabens ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, da die Maßnahme den Belangen des Naturschutzes dient und auch vom Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz positiv gesehen wird.

 

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

 

 

Eschwege,  3. Juli 2018

 

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich Bauen, Umwelt und Gebäudemanagement

Fachdienst Wasser- und Bodenschutz

- FD 7.3 - 79 i 08 –

 

gez. Reuß

(Landrat)