Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG

Vorhaben des Magistrates der Stadt Witzenhausen, Am Markt 1, 37213 Witzenhausen

 

Der Magistrat der Stadt Witzenhausen, Am Markt 1, 37213 Witzenhausen, beabsichtigt Umgestaltungen am Gewässer „Bockschatzborn“ in der Gemarkung Unterrieden, Flur 2, Flurstücke 29 und 35, sowie weitere Maßnahmen im Bereich der Fußgängerbrücke im Rahmen des Hessischen Dorfentwicklungsprogramms IKEK.

 

Für dieses Vorhaben war nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

 

Die standortbezogene Vorprüfung des Vorhabens nach § 7 Abs.2 UVPG ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, da das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat. Durch Auflagen bei der Bauausführung werden nachteilige Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet der Werra vermieden.

 

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

 

Eschwege, 24. Oktober 2019

 

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich Bauen, Umwelt und Gebäudemanagement

Fachdienst Wasser- und Bodenschutz

FD 7.3 - 79 i 08

 

gez. Dr. Wallmann

(Erster Kreisbeigeordneter)