Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG; Vorhaben des Magistrates der Stadt Witzenhausen, Am Markt 1, 37213 Witzenhausen

Der Magistrat der Stadt Witzenhausen, Am Markt 1, 37213 Witzenhausen, beabsichtigt Umgestaltungen am Gewässer „Wilhelmshäuser Bach“ im Ortsteil Ellingerode, im Anschlussbereich der dortigen Brücke der „Weinbergstraße“. Vorgesehen sind der Rückbau der Ufermauer und die Abflachung des Ufers.

 

Für dieses Vorhaben war nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

 

Die zweistufige standortbezogene Vorprüfung des Vorhabens nach § 7 Abs.2 UVPG ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, da das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat. Durch Auflagen bei der Bauausführung werden Beeinträchtigungen während der Baumaßnahme weitgehend vermieden.

 

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

 

Eschwege, 30. Juli 2020

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Keisausschuss

Fachbereich Bauen, Umwelt und Gebäudemanagement

Fachdienst Wasser- und Bodenschutz

 

gez. Dr. Wallmann

(Erster Kreisbeigeordneter)