Öffentliche Zustellung

Amtliche Bekanntmachung

über eine öffentliche Zustellung

 

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.

§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

 

Für

 

Frau Katharina Novikov,

 

geb. am 01.12.1982,

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Obere Kreuzäckerstr. 4, 60435 Frankfurt am Main, liegt bei der Kreisordnungsbehörde des Werra-Meißner-Kreises, Bahnhofstraße 15, Zimmer-Nr. 2.12, 37269 Eschwege, während der Dienst-stunden

 

Montag bis Donnerstag     08.30 – 12.00 Uhr      Montag       14.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                   08.00. – 12.00 Uhr     Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr

 

ein Bescheid vom 02. Mai 2018, Aktenzeichen: 3.4 Personenstandswesen, aus.

 

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

 

Eschwege, den 23.05.2018

 

WerRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

FD 3.4 - Personenstandswesen

Im Auftrag

 

gez. Delius

Ltd. Verwaltungsdirektor