Öffentliche Zustellung

Amtliche Bekanntmachung

über eine öffentliche Zustellung

 

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.

§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

 

Für

 

Florian Döring,

 

geb. am 07.03.1984 in Eschwege

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: 37281 Wanfried, Auf dem Mäuerchen 26, liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Werra-Meißner-Kreises, Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

 

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr

Freitag                           08.00 - 12.00 Uhr

Montag        14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 14:00 – 17.00 Uhr

 

ein Bescheid vom 07.09.2020, Aktenzeichen: 3.5 14 Döring aus.

 

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

Eschwege, 8. September 2020

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Landrat

FD 3.5 – Straßenverkehrsbehörde

Im Auftrag

 

gez. Delius

Ltd. Verwaltungsdirektor