Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

Für

Sandor Farkas,

geb. am 08.07.1985 in Budapest

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 2, 37269 Eschwege,


liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Werra-Meißner-Kreises, Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr
Montag                          14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag                   14:00 – 17.00 Uhr
Freitag                           08.00 - 12.00 Uhr    

ein Bescheid vom 27.01.2014, Aktenzeichen: 3.5 14 Farkas, aus.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG),
das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, den 12. Mai 2014                

Werra-Meißner-Kreis
FD 3.5 14 Farkas
Im Auftrag

gez. Delius
Ltd. Verwaltungsdirektor