Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Stefan Bartningkat,

geb. am 18.04.1988 in Burg

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Am Tiergarten 4, 37235 Hessisch Lichtenau, liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Werra-Meißner-Kreises, Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17.00 Uhr

ein Bescheid vom 17.10.2016, Aktenzeichen: 3.5 2a Bartningkat aus.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 1. November 2016

Werra-Meißner-Kreis
Der Landrat

FD 3.5 – Straßenverkehrsbehörde
Im Auftrag

gez. Delius
Ltd. Verwaltungsdirektor