Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- u. Feiertagen im Kur- und Ausflugsort Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt


Gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der jetzt geltenden Fassung geben wir hiermit bekannt, dass die Stadt

Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt,

abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 HLöG Verkaufsstellen für die Abgabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für den Kur- und Ausflugsort kennzeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen



in der Zeit vom 08. März 2015 bis 25. Oktober 2015


jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

37269 Eschwege, den 5. März 2015


WERRA-MEISSNER-KREIS
- Der Kreisausschuss -
FD 3.4 – Gewerbeangelegenheiten -

Reuß

Landrat