Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Kur- und Ausflugsort Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt

Gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der jetzt geltenden Fassung geben wir hiermit bekannt, dass in

 

Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt,

 

abweichend von den Vor­schriften des § 3 Abs. 2 HLöG Verkaufsstellen für die Abgabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für den Kur- und Ausflugsort kennzeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen

 

in der Zeit vom 04. März 2018 bis 14. Oktober 2018

 

jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

 

37269 Eschwege, den 9. März 2018

 

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

FD 3.4 - Gewerbeangelegenheiten -

 

gez. Reuß

Landrat