Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Kur- und Ausflugsort Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt

Gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der jetzt geltenden Fassung geben wir hiermit be­kannt, dass die Stadt

 

Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt,

 

abweichend von den Vor­schriften des § 3 Abs. 2 HLöG Verkaufsstellen für die Ab­gabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für den Kur- und Ausflugsort kenn­zeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs auch an Sonn- und Feier­tagen

 

in der Zeit vom 6. März 2022 bis 30. Oktober 2022

 

jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter Beachtung der geltenden Corona-Bestimmungen geöffnet sein dürfen.

 

Eschwege, den 3. März 2022

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

 

gez. N. Rathgeber

Landrätin