Offenlegung der Erklärung zur Neuausweisung des Naturparks Meißner-Kaufunger Wald

Der Naturpark Meißner-Kaufunger Wald soll um Flächen der Gemeinden Sontra, Herleshausen, Nentershausen, Hessisch-Lichtenau und Großalmerode erweitert werden. Hierzu erfolgt eine Neuausweisung des Naturparks. Bevor das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Neuausweisung erklärt, erfolgt eine Offenlegung.

Hiermit wird amtlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Erklärung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der dazu gehörigen Abgrenzungskarte im Maßstab 1:50000 in der Zeit vom 09. Nov. 2016 - 07. Dez. 2016 bei der Geschäftsstelle des Naturparks Meißner-Kaufunger Wald, Wolfteroder Straße 4a, 37297 Berkatal, beim Werra-Meißner-Kreis, Untere Naturschutzbehörde, Honer Straße 49, 37269 Eschwege, Raum 016 und beim Landkreis Kassel, Wilhelmshöher Allee 19-21, 34117 Kassel, Raum B 3.53, ausliegt und während der Dienststunden eingesehen werden kann.

Innerhalb der Zeit vom 9.11.2016 - 7.12.2016 können Einwendungen gegen die Neuausweisungserklärung schriftlich bei den vorgenannten Auslegungsstellen erhoben werden.

Eschwege, 2. November 2016
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

gez. Reuß
Landrat