Satzung über die Förderung der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung (ab 01.08.2017)

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2017 die Satzung über die Förderung der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Werra-Meißner-Kreis beschlossen.

 

Die Satzung tritt am 01.08.2017 in Kraft.


Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass die Satzung während der öffentlichen Sprechzeiten der Kreisverwaltung in Eschwege, Schlossplatz 1, Zimmer 202 in Papierform einzusehen ist und gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.

 

Die Satzung kann auf unserer Homepage unter „Kreisrecht“ abgerufen werden.

 

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