über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Michael Claßen,

geb. am 18.09.1993 in Frankfurt/M.


derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Kirchstraße 27, 37235 Hessisch Lichtenau, liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Werra-Meißner-Kreises, Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr

Montag 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 14:00 – 17.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 

ein Bescheid vom 12.08.2015, Aktenzeichen: 3.5 2a Claßen, aus.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, den 21. August 2015                

Werra-Meißner-Kreis

gez. Reuß

Landrat Stefan Reuß