Vorhaben der Stadt Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, 37235 Hessisch Lichtenau

h i e r : Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 a UVPG

Die Stadt Hessisch Lichtenau beabsichtigt, in der Gemarkung Reichenbach, Flur 11, die zum Teil verrohrte Gewässerparzelle 144/1 bzw. 89/3 außer einer 5 m breiten Überfahrt in offener Bauweise auf das Flurstück 51/4 zu verlegen und den Graben mit Medienrohren zu kreuzen.

Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Um-weltverträglichkeitsprüfung erfordern.

Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteili-gen Umweltauswirkungen entstehen. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Veröffentlichung dieser Feststellung, die nicht selbständig anfechtbar ist, beruht auf § 3a UVPG.

Eschwege, 27.11.2013

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Fachbereich 7 Bauen Und Umwelt
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
- FD 7.3 - 79 i 08 -

gez. Dr. Wallmann