Vorhaben der Stadt Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 52, 37235 Hessisch Lichtenau

h i e r :  Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 a UVPG

Die Stadt Hessisch Lichtenau beabsichtigt die Anlage von Amphibienbiotopen an der Losse in Hessisch Lichtenau, Werra-Meißner-Kreis.

Die Vorhaben sollen auf dem Flurstück 38/11 in Flur 23 der Gemarkung Hess. Lichtenau (Standort 1) und auf den Flurstücken 7/70 und 7/71 in Flur 23 der Gemarkung Hess. Lichtenau (Standort 2) realisiert werden.

Für diese Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen der Vorhaben auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass durch die Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen entstehen. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Veröffentlichung dieser Feststellung, die nicht selbständig anfechtbar ist, beruht auf § 3a UVPG.

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Fachbereich 7 Bauen Und Umwelt
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
-           FD 7.3 - 79 i 08          -


R e u ß


Eschwege, 23.12.2010