Vorhaben der Stadt Sontra, Marktplatz 6, 36205 Sontra


h i e r :  Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 a UVPG

Die Stadt Sontra beabsichtigt die Herstellung einer Sohlrampe und die Sanierung der Brücke über die Ulfe in der Gemarkung Krauthausen.

Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Fachbereich Bauen, Umwelt und Gebäudemanagement
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
- FD 7.3 - 79 i 08 -

Eschwege, 29.09.2014


Dr. Wallmann
(Erster Kreisbeigeordneter)