Vorhaben der Stadt Wanfried, Marktstraße 18, 37281 Wanfried


h i e r :  Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 a UVPG

Die Stadt Wanfried beabsichtigt die Renaturierung des Heldrabachs mit dem Bau einer Fischwanderhilfe und der Umgestaltung von Sohlrampen in der Gemarkung Heldra.

Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung erfordern.

Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen entstehen. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Veröffentlichung dieser Feststellung, die nicht selbständig anfechtbar ist, beruht auf § 3a UVPG.


Eschwege, 07.08.2014

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Fachbereich Bauen, Umwelt und Gebäudemanagement
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
- FD 7.3 - 79 i 08 -

Dr. Wallmann
(Erster Kreisbeigeordneter)