Vorhaben der Stadt Witzenhausen, Am Markt 1, 37213 Witzenhausen

h i e r : Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 a UVPG

Die Stadt Witzenhausen beabsichtigt die Erneuerung der Ufereinfassungen am Hübenbach im Ortsteil Gertenbach, Werra-Meißner-Kreis.

Das Vorhaben soll am westlichen Ortsrand von Gertenbach wenige Meter vor der Querung des Hübenbaches unterhalb der Bundesstraße B 27 und etwa 150 m vor der Einmündung des Gewässers in die Werra realisiert werden.

Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen entstehen. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Veröffentlichung dieser Feststellung, die nicht selbständig anfechtbar ist, beruht auf § 3a UVPG.

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Fachbereich 7 Bauen Und Umwelt
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
-           FD 7.3 - 79 i 08          -

Eschwege, 18.11.2010

Henry Thiele
Erster Kreisbeigeordneter