Vorhaben des Magistrats der Stadt Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, 37235 Hessisch Lichtenau

 

h i e r :  Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 a UVPG

Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau beabsichtigt die Anlage von Laichgewässern für die Gelbbauchunke im Bereich „Im Poppenhagen“, Gemarkung Fürstenhagen, Flur 8, Flurstücke 55 und 56.

Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Eschwege, 14.11.2014

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Fachbereich Bauen, Umwelt und Gebäudemanagement
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
- FD 7.3 - 79 i 08 -

gez. Dr. Wallmann

Dr. Wallmann
(Erster Kreisbeigeordneter)