Vorhaben des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit (InKomZ) Sontra - Herleshausen - Nentershausen, Marktplatz 6, 36205 Sontra

h i e r : Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 a UVPG

Der Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit (InKomZ) Sontra - Herleshausen - Nentershausen, Marktplatz 6, 36205 Sontra, beabsichtigt die Anlage einer Grabentasche und die Abflachung des Uferprofils am „Maßholderbach“, im Zuge des Baus des „Haseltalradweges“, Gemarkung Sontra, Flur 42, Flurstück 37/4.

Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Fachbereich Bauen, Umwelt und Gebäudemanagement
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
- FD 7.3 - 79 i 08 -

Eschwege, 04.11.2016

gez. Dr. Wallmann
(Erster Kreisbeigeordneter)