Wahl der Jugendschöffen für die Wahlzeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018

Nach § 35 des Jugendgerichtsgesetzes sind für das zuständige Jugendschöffengericht bei dem Amtsgerichtsbezirk Eschwege und für die Jugend- und Jugendschutzkammer bei dem Landgericht Kassel die Jugendschöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 zu wählen. Die durch den Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 5. Juni 2013 erstellten Vorschlagslisten liegen im Kreisgebäude in Eschwege, Schlossplatz 1 (linker Flügel, Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales, Zimmer 127), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 17.06. bis einschließlich 24.06.2013 aus. Nach dieser Auslegung kann gegen die Vorschlagslisten binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in den Vorschlagslisten Personen enthalten sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgeführt werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.


Eschwege, 10. Juni 2013


Werra-Meißner-Kreis
- Der Kreisausschuss -

Reuß

Landrat