Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Werra-Meißner-Kreises für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Der Jugendhilfeausschuss des Werra-Meißner-Kreises hat in der Sitzung am 23.05.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Eschwege und Landgericht Kassel gefasst.

Die Listen liegen gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 04.06. bis 08.06.2018 zu jedermanns Einsicht im Kreisgebäude in Eschwege,

Schlossplatz 1, linker Flügel, Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales, Zimmer Nr. 127, während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Eschwege, 29. Mai 2018

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

 

gez. Reuß

Landrat