Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 06. März 2016; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern


Der Kreistagsabgeordnete der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Herr Stefan Happel, Neustadt 14, 37269 Eschwege


hat durch schriftliche Erklärung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618) auf seinen Sitz im Kreistag verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich das Ausscheiden von Herrn Happel aus dem Kreistag des Werra-Meißner-Kreises festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Frau Angelika Knapp-Lohkemper, Magnolienweg 37, 37269 Eschwege

in den Kreistag nachgerückt ist.

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eschwege, den 05. April 2016


Der stellvertretende Kreiswahlleiter
für die Kommunalwahlen
im Werra-Meißner-Kreis
Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

T. Naumann