Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 06. März 2016; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 06. März 2016;

hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

 

Die Kreistagsabgeordnete der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

 

Frau Heike Nölke, Goethering 41, 37287 Wehretal

 

hat durch schriftliche Erklärung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618) auf ihren Sitz im Kreistag verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich das Ausscheiden von Frau Nölke aus dem Kreistag des Werra-Meißner-Kreises festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

 

Frau Corinna Müller, Steinweg 17, 37284 Waldkappel

 

in den Kreistag nachgerückt ist.

 

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Eschwege, den 11. Dezember 2017

 

Die Kreiswahlleiterin

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

 

gez. A. Möller