Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 06. März 2016; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Der Kreistagsabgeordnete der Freie Wähler Gemeinschaft Werra Meißner (FWG)

Herr Dieter Kirschner, Burggraben 6, 37287 Wehretal

hat aufgrund einer schriftlichen Erklärung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) seinen Sitz im Kreistag verloren. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich das Ausscheiden von Herrn Kirschner aus dem Kreistag des Werra-Meißner-Kreises festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der FWG

Herr Lorenz Faßhauer, Im Dreschborn 6, 37242 Bad Sooden-Allendorf

in den Kreistag nachgerückt ist.

Bei der Feststellung des Nachrückers blieben

Herr Alexander Meywirth, Am Holzrain 15, 37247 Großalmerode

Frau Beate Oetzel, Bilsteinstraße 35, 37216 Witzenhausen               und

Frau Patricia Hölzel, Dünzebacher Straße 40, 37269 Eschwege

nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG unberücksichtigt, da sie auf ihre Anwartschaften als Nachrücker verzichtet haben.

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Eschwege, den 09. Juni 2020

Die Kreiswahlleiterin

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

 

gez. A. Möller