Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 14. März 2021; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Die nachfolgend aufgeführten Personen haben am 21.06.2021 durch jeweilige schriftliche Erklärungen nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) auf ihre Sitze im Kreistag verzichtet:

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU):

Frau Jutta Niklass, 37281 Wanfried

Herr Michael Dölle, 37269 Eschwege

Herr Andreas Trube, 36205 Sontra

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Frau Corinna Bartholomäus, 37213 Witzenhausen

 

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Frau Heike Nölke, 37287 Wehretal

Herr Peter Schill, 37216 Witzenhausen

Herr Karl-Heinz Schäfer, 36205 Sontra

Frau Sabine Wilke, 37269 Eschwege

 

Freie Demokratische Partei (FDP):

Herr Ekkehard Götting, 37269 Eschwege

 

FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER):

Herr Waldemar Rescher, 37215 Witzenhausen

 

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich das Ausscheiden der vorgenannten Personen aus dem Kreistag des Werra-Meißner-Kreises festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächste noch nicht berufene Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Stimmen der jeweiligen Wahlvorschläge am 21.06.2021 folgende Personen in den Kreistag nachgerückt sind:

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU):

Herr Matthias Dix, 37297 Berkatal

Frau Maria-Henrietta von Stryk, 37281 Wanfried

Herr Manfred Ebeling, 37296 Ringgau

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Frau Tanja Wild, 37269 Eschwege

 

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Frau Dr. Marita Kroneberger, 37269 Eschwege

Frau Karin Röse-Maurer, 37213 Witzenhausen

Frau Elfi Schreiber, 37297 Berkatal

Herr Thomas Freiberg, 37235 Hessisch-Lichtenau

 

Freie Demokratische Partei (FDP):

Herr Erhard Niklass, 37281 Wanfried

 

FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER):

Herr Lorenz Faßhauer, 37242 Bad Sooden-Allendorf

 

Bei der Feststellung der nachrückenden Kreistagsmitglieder blieb

Herr Dirk Oetzel, 37235 Hessisch-Lichtenau (SPD)

unberücksichtigt, da er mir gegenüber nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG schriftlich auf seine Anwartschaft auf einen Sitz im Kreistag verzichtet hat.

 

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Eschwege, den 24. Juni 2021

Die Kreiswahlleiterin

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

 

gez. A. Möller