Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 14. März 2021; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Der Kreistagsabgeordnete der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

        Herr Konstantinos Panou, Wildpark 1, 37290 Meißner

hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871) auf seinen Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Herr Panou aus dem Kreistag ausgeschieden ist. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der SPD

        Herr Michael Pack, Kellaer Straße 12, 37276 Meinhard

in den Kreistag nachgerückt ist.

Im Nachrückverfahren bleiben die folgenden Bewerber nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 KWG unberücksichtigt:

  • Herr Jens Wilhelm, aufgrund seines Parteiaustritts aus der Sozial-demokratischen Partei Deutschlands (SPD) nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 KWG

  • Frau Silvia Börner, Verzicht auf Anwartschaft nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG

  • Frau Maren Schimkowiak, Verzicht auf Anwartschaft nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eschwege, den 12. November 2024

Der Kreiswahlleiter

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

gez. Thomas Naumann