Wahlen zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises am 14. März 2021; hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Die Kreistagsabgeordnete der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

        Frau Dr. Kristina Bayer, Bahnhofstraße 30, 37293 Herleshausen

hat nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871) Mit Wirkung vom 31.12.2024 auf ihren Sitz im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich festgestellt, dass Frau Dr. Bayer mit Ablauf des 31.12.2024 aus dem Kreistag ausscheidet. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

        Herr Uwe Arends, Steinstraße 12, 37213 Witzenhausen

mit Wirkung vom 01.01.2025 in den Kreistag nachgerückt.

Im Nachrückverfahren bleibt die folgende Bewerberin nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 KWG unberücksichtigt, da sie mir gegenüber auf ihre Anwartschaft nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG verzichtet hat:

        Frau Hannelore Erfurth, Parkweg 1, 37213 Witzenhausen

Nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Werra-Meißner-Kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellungen Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eschwege, den 18. Dezember 2024

Der Kreiswahlleiter

für die Kommunalwahlen

im Werra-Meißner-Kreis

Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege

gez. Thomas Naumann